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KullaLive Grill Catering

Catering-Leistungen

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Kulla

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Catering-Dienstleistungen der Kulla GmbH. Preise, Zahlungs- und Annullierungsbedingungen werden im Einzelfall in der Offerte vereinbart und gehen diesen Bedingungen vor.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Catering-Leistungen der Kulla GmbH, Bielstrasse 120, 2540 Grenchen (nachfolgend «Kulla»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten sind.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Angaben auf dieser Website sind unverbindlich. Verbindlich wird ein Auftrag erst mit der schriftlichen Offerte von Kulla und deren Bestätigung durch den Kunden in Textform.

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der Offerte. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Kulla kann einzelne Produkte durch gleichwertige ersetzen, wenn diese nicht verfügbar sind, und informiert den Kunden darüber.

4. Gästezahl und Änderungen

Die in der Offerte festgehaltene Gästezahl gilt als Berechnungsgrundlage. Die definitive Gästezahl ist bis zum in der Offerte genannten Zeitpunkt mitzuteilen. Spätere Änderungen an Gästezahl, Ablauf oder Ort bedürfen der Zustimmung von Kulla und können zu einer Anpassung der Offerte führen.

5. Preise, Zahlung und Annullierung

Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Zahlungs- und Annullierungsbedingungen werden im Einzelfall in der Offerte vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort rechtzeitig eine befahrbare Zufahrt, eine geeignete Stellfläche für Grill, Buffet und Ausgabe, die vereinbarten Anschlüsse sowie die nötigen Bewilligungen vorhanden sind. Er informiert Kulla vorgängig über Auflagen der Location. Kann eine Leistung wegen fehlender Voraussetzungen nicht erbracht werden, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet.

7. Miet- und Leihmaterial

Von Kulla gestelltes Geschirr, Mobiliar und Equipment bleibt Eigentum von Kulla. Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur Rücknahme für Beschädigung und Verlust.

8. Allergene und Speisereste

Allergien und Unverträglichkeiten sind spätestens mit der definitiven Gästezahl mitzuteilen. Für Speisen, die nach dem Anlass beim Kunden verbleiben, übernimmt Kulla aus lebensmittelrechtlichen Gründen keine Haftung.

9. Haftung

Kulla haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Grenchen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Stand: 27.08.2026